Der Ablauf

Wenn Sie einen ersten Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich bitte zu meiner Sprechzeit an oder sprechen Sie mir auf den Anrufbeantworter und ich rufe Sie zurück, sobald es mir möglich ist. In einem ersten Gespräch können Sie mich kennenlernen, ich kann mir ein Bild von Ihrer Problematik machen und Ihnen eine passende Behandlung empfehlen.

Die Praxis ist eine Termin-Vergabe Praxis, dies bedeutet, dass für Sie keine Wartezeiten entstehen. Deshalb kann ich Ihnen aber auch nicht die Türe öffnen, wenn Sie früher kommen. Am besten ist es, wenn Sie eine Minute vor unserem vereinbarten Termin klingeln, so dass wir Ihre Sitzung, die 50 Minuten dauert, pünktlich beginnen können.


Gesetzliche Krankenkassen

Bei Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, sofern eine Indikation dafür besteht. Ob eine Indikation besteht, kläre ich mit Ihnen in den ersten ein bis zwei Sitzungen ab. Falls Sie bei mir eine Behandlung beginnen möchten, werden wir in den folgenden ein bis drei Sitzungen versuchen, das Verständnis Ihrer Symptomatik zu vertiefen. Die Abrechnung dieser Sitzungen erfolgt über die Versichertenkarte.
Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Die Kosten für die bewilligte Therapie werden von der Krankenkasse voll übernommen, eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht nötig.

Private Krankenversicherungen

Ich rechne mit Privatkassen, Beihilfe, gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ab. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapie (GOP).